Genehmigung und Bescheid der Stadt Schweinfurt unserer Bündnisveranstaltungen für den 1. Mai (29.04.10)
Tag und Ort des Geschehens: 01.05.2010, Am Zeughaus
I. Die Anzeige der o. g. Veranstaltung vom 25.01.2010 wird wie folgt bestätigt:
1. Verantwortlicher Leiter (VL) ist Herr Frank Firsching, Am Zeughaus 9-13, 97421 Schweinfurt
Stellvertreter ist Herr Sinan Öztürk, Am Zeughaus 9-13, 97421 Schweinfurt
2. Hinweise:
Der VL oder sein Stellvertreter haben ständig anwesend und für die zuständige Behörde erreichbar zu sein. Der VL – während seiner Abwesenheit sein Stellvertreter – bestimmen den Ablauf der Versammlung, insbesondere durch Erteilung und Entziehung des Worts. Sie haben während der Versammlung für Ordnung zu sorgen und können die Versammlung jederzeit schließen. Sie haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere Aufrufe zur Gewaltfreiheit und Distanzierungen gegenüber gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag der VL oder sein Stellvertreter sich nicht durchzusetzen, sind sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.
Weisungen der Polizei sowie des Amtes für öffentliche Ordnung und Umweltfragen ist Folge zu leisten.
II. Für den Aufzug und die Versammlung werden folgende Beschränkungen festgelegt:
1. Verlauf der Veranstaltung:
Sammlung der Veranstaltungsteilnehmer ab ca. 09:45 Uhr am Parkplatz Wasserwerk in den Wehranlagen. Ab 10:00 Uhr findet ein Aufzug statt, der folgenden Verlauf nimmt: Wehranlage – Maxbrücke – Brückenstraßen – Marktplatz – Spitalstraßen – Albrecht-Dürer-Platz – Schultesstraße – Rüfferstraße – Am Jägersbrunnen – Am Rossmarkt – Manggasse – Am Zeughaus. Auf dem Parkplatz am Zeughaus findet ab ca. 11:30 Uhr eine Kundgebung statt. Die Kundgebung endet um ca. 13:00 Uhr.
2. Der VL hat sich vor Abmarsch des Aufzuges mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Dem polizeilichen Vorausfahrzeug bzw. den Polizeibeamten an der Zugspitze ist nachzufolgen.
(3. Ersatzlos gestrichen! )
4. Der Versammlungsleiter bzw. sein Stellvertreter hat dafür zu sorgen, dass der Aufzug die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht mehr als unumgänglich beeinträchtigt.
5. Transparenthalter dürfen nur aus Holz nicht stärker als 20mm im Durchmesser sein und höchstens eine Länge von 2,00m haben.
6. Die beim Aufzug mitgeführten Transparente dürfen die Breite des für den Aufzug bewilligten Fahrstreifens nicht überschreiten. Transparente, die aus zwingenden Gründen nicht auf die Breite des Aufzuges beschränkt werden können, sind im Aufzug diagonal zur Zugrichtung mitzuführen.
7. Die Benutzung von Lautsprechern ist zulässig, mit Ausnahme eines Umkreises von 100m um das Krankenhaus St. Josef.
Das Tragen von Gliederketten aus unedlen Metallen mit mehr als 1mm Durchmesser- ausgenommen Schmuckkettchen oder mit Bind- bzw. Plastikfäden aufgerehter Modeschmuck- und von Armmanschetten oder Gürteln, die mit Dornnieten besetzt sind, ist untersagt.
8. Das Mitführen von Spraydosen ist nicht gestattet.
9. Der Versammlungsleiter bzw. sein Stellvertreter hat dafür zu sorgen, dass während der Versammlung für Passanten ausreichende Durchgangsmöglichkeiten verbleiben. Die Passanten dürfen nicht auf die Fahrbahn abgedrängt werden.
10. Die im Versammlungsbereich liegenden Gebäude und Geschäftseingänge sowie die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
11. Die in Anspruch genommenen Flächen sind nach der Veranstaltung in reinlichem Zustand zu hinterlassen.
12. Der Versammlungsleiter hat den Schluss der Veranstaltung über Lautsprecher bekannt zu geben und die Teilnehmer aufzufordern, sich einzeln oder in kleine Gruppen zu entfernen und von der Fortsetzung der Versammlungen abzusehen.
13. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Versammlungsort ist nicht gestattet.
III. Für je 100 zu erwartende Teilnehmer ist ein Ordner einzusetzen, insgesamt jedoch mindestens zehn. Die Ordner müssen während der ganzen Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Der VL hat die Ordner über ihre Aufgaben zu belehren und anzuhalten, gegen Störungen in angemessener Form einzuschreiten. Polizeiliche Befugnisse stehen den Ordnern nicht zu.
IV. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei
Bescheid der Stadt Schweinfurt zum Download